Treuhänder
Aus rechtlicher und finanzieller Sicht ist IBC nach deutschem Recht offiziell ein "e.V." (eingetragener Verein). Eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Vorstand existiert, welcher aus einer mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern oder Treuhändern besteht. Unsere Treuhänder repräsentieren IBC in allen rechtlichen und finanziellen Fragen.
Die Verantwortungsgebiete der Treuhänder beinhalten das Gemeindebudget, finanzielle Transparenz und Stabilität und die Sicherstellung, dass gesetzliche Anforderungen an einem e.V. eingehalten werden. Dazu gehören Spenden, Organisation, Sicherheit und Datenschutz. Die üblichen täglichen administrativen Aufgaben werden von der Gemeindeverwalterin Jenny Grogan-Kunckel übernommen.
Obwohl es in unserer Vereinssatzung keine offiziellen Anforderungen für einem Treuhändern gibt, sind folgende Vorraussetzungen durch die Aufgaben selber implizit notwendig: i) die Motivation, um rechtliche und finanzielle Aufgaben zu erledigen, ii) praktische und sozialle Fähigkeiten, welche in diesem Gebiet nützlich sind, u.a. allgemeine verwalterische und/oder buchhalterische Fähigkeiten, iii) den Willen, um ein offizieller Repräsentant von IBC zu werden und dem deutschen Gesetz zu entsprechen, iv) sehr gute deutsche Sprachkenntnisse.
Unsere Treuhänder sind:
- Christian Wesselink
- Antonia Oladele-Emmanuel
- Daniel Sanz Kirbis